Schutzhund, Wachhund, Begleithund
Bereits in der Antike gab es Hunde im Militäreinsatz. Im Ersten Weltkrieg waren es vornehmlich Collies und Airedale Terrier, die Kabelrollen durch feindliches Gebiet zogen, Minen aufspürten, Verwundete suchten und sogar ihr Leben als lebende Minenträger ließen. Heute bildet die Bundeswehr Hunde nur noch zum Objektschutz aus, nicht für den aktiven Einsatz im Verteidigungsfall.
Rittmeister von Stephanitz kannte den Wert des Hundes im Dienste des Menschen und träumte eine Rasse zu züchten, die ideale Voraussetzungen für diese und viele andere Aufgaben bot. Ausschließlich mit deutschen Hütehundschlägen züchtete er Hunde, die intelligent, ausdauernd, lernfreudig, unerschrocken, mutig und anhänglich waren. Dieser vielseitige Hund wurde bald im Militär und bei der Polizei eingesetzt.
Von Stephanitz erabeitete ein Prüfungswesen, um Maßstäbe setzen zu können, und regte die Schäferhundzüchter an, mit ihren Hunden zu arbeiten und als Leistungsnachweis die Prüfungen abzulegen.
Diese rein zweckdienliche Arbeit wurde rasch zum so genannten Schutzhundsport. Heute lässt das Interesse stark nach, und der Sinn des Schutzhund-Sports in Privathand wird in Frage gestellt. Viele vertreten die Meinung, dass ein auf den Mann dressierten Hund gefährlich sei.
Generell kann man das nicht bestätigen. Gefährlich werden nur solche Hunde, die von ihren Besitzern künstlich scharfgemacht werden. Ebenso wie Hunde in Händen von Menschen, die in keinen Sportverein arbeiten, wo erst eine gründliche Gehorsamsausbildung Vorrang hat, bevor ein Hund überhaupt zur Mannarbeit zugelassen wird.
Die Schutzhundprüfung (SchH) besteht aus
Teil A Fährte: Ausarbeiten einer menschlichen Trittspur und finden von Gegenständen auf der Fährte
Teil B Unterordnung: Leinenführung, bei Fuß ohne Leine, Sitz, Platz, Apportieren über Meterhürde und zu ebener Erde, Voraussenden mit Platz
Teil C Schutzdienst: Stöbern nach einer versteckten Person und Verbellen, durch Zubeißen in den Hetzärmeln des Helfers einen Überfall auf den Führer wirksam verhindern, den fliehenden Scheintäter stellen, bei dessen Angriff auf den Hund in den Arm packen und festhalten.
Die Übungen werden von Stufe I – III schwieriger. Zur Vereinheitlichung der Prüfungen bei internationalen Wettbewerben wurde die IPO (Internationale Prüfungsordnung) entwickelt.
Die Ausbildung zum Wachhund (WH) ist für den Hausgebrauch durchaus sinnvoll. Hierbei darf der Hund nur wehren, aber nicht beißen. Neben den üblichen Gehorsamsübungen muss der Hund Wachsamkeit an einer langen Laufkette und hinter einem Zaun beweisen, ferner Eigentum seines Herrn verteidigen usw.
Die Begleithundprüfung (BH) sollte jeder Hund – ob groß oder klein – ablegen. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen anderen Prüfungen. Neben den üblichen Gehorsamsübungen muss sich der Hund sicher und ruhig im Straßenverkehr bewegen, ohne sich und andere zu gefährden.
Die Fährtenhundprüfung (FH) ist eine Prüfung für Spezialisten. Sie fordert höchste Nasenleistung des Hundes. Er muss dabei eine nicht von seinen Führer stammende, einige Stunden alte Trittspur (Fährte) über verschiedene Böden, gekreuzt von verschiedenen Fährten, ausarbeiten und dabei ausgelegte Gegenstände finden. Eine schwierige Aufgabe, die intensives Training erfordert.